Energiekosten senken
Lüften
Oftmals ist die erste Tageshandlung das Lüften. Was die wenigsten wissen, ist, wie viel Wärme und damit Energie durch "falsches" Lüften verloren gehen kann. Deshalb: Morgens in jedem Zimmer für einige Minuten (5 - 10 Min) die Fenster weit öffnen, anstatt das Fenster zu kippen, damit die Luft ausgetauscht wird, ohne dass dabei die Wände abkühlen und mühsam wieder durchgewärmt werden müssen.
Tipp: Am besten ist es, wenn Sie ganz aufs Kipplüften verzichten.
Kündigung bei Tod eines Mieters
Als Erbe sind Sie berechtigt, innerhalb eines Monats, außerordentlich mit gesetzlicher Kündigungsfrist (also 3 Monate bis zum 3. Werktag eines Monats) das Mietverhältnis schriftlich zu kündigen.
Wir sind stets bemüht, Ihnen in diesen schweren Momenten entgegenzukommen. Eine Verkürzung der gesetzlichen Kündigungsfrist ist in der Regel mit Unterstützung der Erben möglich.